1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die die s/e smarte events OG, Gaalerstraße 4, 8720 Knittelfeld, FN 647437 p, unter der Marke team24.training über diese Website und die zugehörige Anwendung erbringt.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG, insbesondere an Lebensmittelunternehmer nach VO (EG) 178/2002. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
2. Leistungsumfang
2.1 Kostenloses Basisangebot
Nach Ausfüllen des Fragebogens erhalten Sie ein HACCP-Basiskonzept sowie einen Zugang zur Anwendung mit den als kostenlos gekennzeichneten Funktionen für einen Betrieb. Das kostenlose Angebot wird unentgeltlich und ohne Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit bereitgestellt. Wir dürfen den Umfang des kostenlosen Angebots mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen ändern.
2.2 Kostenpflichtige Module
Zusätzliche Module und weitere Betriebe können kostenpflichtig hinzugebucht werden. Die jeweils gültigen Preise werden vor Vertragsabschluss in der Anwendung angezeigt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
2.3 Was ausdrücklich nicht geschuldet ist
Wir stellen ein Werkzeug zur Erstellung und Führung der Eigenkontrolldokumentation bereit. Wir schulden keine behördliche Abnahme, keine Rechtsberatung, keine lebensmittelhygienische Beratung im Einzelfall und keine Gewähr dafür, dass eine Kontrolle beanstandungsfrei verläuft. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Eingaben und für die tatsächliche Umsetzung der Hygienemaßnahmen im Betrieb liegt nach VO (EG) 852/2004 beim Lebensmittelunternehmer und geht nicht auf uns über.
3. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag über das kostenlose Angebot kommt mit dem Absenden des Fragebogens und der Bereitstellung des Zugangs zustande. Kostenpflichtige Module kommen mit Ihrer Bestellung in der Anwendung und unserer Bestätigung zustande.
4. Pflichten des Nutzers
- Die Angaben zum Betrieb sind vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und bei Änderungen zu aktualisieren.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Für Handlungen unter Ihrem Zugang haften Sie.
- Wenn Sie Daten Ihrer Mitarbeiter eingeben, stellen Sie sicher, dass Sie dazu berechtigt sind und die Betroffenen informiert haben.
- Die Anwendung darf nicht dazu verwendet werden, unrichtige Nachweise zu erzeugen oder Dokumentation rückwirkend zu verfälschen.
5. Laufzeit, Entgelte und Kündigung
5.1 Software-Abonnement
Kostenpflichtige Module werden monatlich im Voraus verrechnet und können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Nach Wirksamwerden der Kündigung bleibt der Zugang im kostenlosen Umfang bestehen.
5.2 Gerätemiete
Für gemietete Endgeräte gilt eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Mietzins ist monatlich im Voraus fällig. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft das Mietverhältnis unbefristet weiter und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Sonderkündigung bei Betriebsaufgabe: Geben Sie den Betrieb auf, für den das Gerät überlassen wurde, können Sie das Mietverhältnis auch innerhalb der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat beenden. Das Gerät ist in diesem Fall vollständig und in gebrauchsfähigem Zustand zurückzustellen. Ein Nachweis über die Betriebsaufgabe ist auf Verlangen vorzulegen.
Das Gerät bleibt in unserem Eigentum. Es ist pfleglich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben, verändert oder entsperrt werden. Für Beschädigungen, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, sowie für Verlust haften Sie in Höhe des Zeitwerts.
5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist die kostenpflichtigen Funktionen zu sperren. Ihre bereits erfassten Daten bleiben davon unberührt und können exportiert werden.
6. Gutscheine
Gutscheincodes sind nicht auf Bargeld ablösbar, nicht übertragbar, sofern nicht anders ausgewiesen, und nur einmal je Zugang einlösbar. Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits abgerechnete Zeiträume ist ausgeschlossen.
7. Verfügbarkeit
Wir streben eine hohe Verfügbarkeit an, schulden aber für kostenpflichtige Leistungen keine bestimmte Verfügbarkeitsquote, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart. Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit an. Da die Dokumentation gesetzlich auch auf Papier geführt werden darf, ist Ihnen im Störungsfall eine vorübergehende Ersatzdokumentation zumutbar.
8. Daten und Export
Die von Ihnen eingegebenen Daten bleiben Ihre Daten. Sie können sie jederzeit in einem gängigen Format exportieren. Nach Beendigung des Vertrags stellen wir Ihnen den Export für 30 Tage zur Verfügung und löschen die Daten anschließend. Beachten Sie Ihre eigenen lebensmittelrechtlichen Aufbewahrungspflichten und sichern Sie Ihre Nachweise rechtzeitig.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf das in den letzten zwölf Monaten für die betroffene Leistung gezahlte Entgelt.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für behördliche Beanstandungen, Strafen oder Betriebsschließungen, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Nutzers, auf unterlassene Dokumentation oder auf die tatsächlichen hygienischen Verhältnisse im Betrieb zurückgehen.
10. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen teilen wir mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mit. Widersprechen Sie nicht binnen dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf diese Wirkung weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs können beide Seiten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Leoben.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.